Beim Einsatz von Asphaltmischanlagen gibt es in den Vorschriften Pflichten und Verbote. Ganz gleich, welcher Aspekt eng mit der Nutzungswirkung der Geräte zusammenhängt. Der Herausgeber hat einige Dinge aufgelistet, die für Asphaltmischanlagen nicht zulässig sind. Beachten Sie diese jedoch.
Beim Einsatz von Asphaltmischanlagen ist es dem Bediener untersagt, das Mischlaufrad zu starten, wenn es in Feststoffen vergraben ist, um Schäden am Laufrad zu vermeiden; gleichzeitig sind Kollisionen und Hämmern der Gegenachsen-Passflächen der Ausrüstung verboten; Im Allgemeinen dürfen Asphaltmischgeräte nicht trocken laufen und müssen vor dem Hinzufügen von Materialien getestet werden.
Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass wir die Mischeinleitung in der Anlage nicht beliebig verändern können. Es muss den gestalterischen Anforderungen genügen, sonst wird der erwartete Nutzungseffekt nicht erreicht.